Kirchliche und christliche Gruppen, sowie Gruppen, die sich den Zielen und Inhalten weltkirchlicher und entwicklungsbezogener Arbeit verbunden wissen.
- Pfarrgemeinden (Sachausschüsse Mission, Entwicklung, Frieden)
- Partnerschafts- und Eine Welt Gruppen (Pfarrgemeinde-, Dekanats-, Diözesanebene)
- Katholische Jugend- und Erwachsenenverbände
- Landes- und bundesweit arbeitende Gruppen
Anträge für dasselbe Vorhaben können sowohl beim Katholischen Fonds als auch bei Brot für die Welt – Inlandsförderung eingereicht werden. Dies ist im Finanzierungsplan aufzuführen.
Der Katholische Fonds, die Inlandsförderung von Brot für die Welt, die Bingo-Stiftung Umwelt und Entwicklung, Engagement Global gGmbH (Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung/FEB und Aktionsgruppenprogramm/AGP), die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit Berlin (LEZ), die Stiftung Entwicklungszusammenarbeit Baden-Württemberg (SEZ) und die Stiftung Nord-Süd-Brücken haben gemeinsam eine Antragsstruktur erarbeitet. Bei einzelnen Gliederungspunkten gibt es kleine Abweichungen bzw. es werden Zusatzinformationen benötigt. Engagement Global gGmbH (FEB/AGP) akzeptiert nur die eigenen Antragsformulare. Bei allen anderen Geldgebern kann das Antragsformular jeder der genannten Fördereinrichtungen eingereicht werden. Das Deckblatt bzw. der Mantelbogen ist für jede Geberorganisation individuell auszufüllen.
Ziele und Inhalte der Maßnahme müssen eindeutig der weltkirchlichen und entwicklungsbezogenen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zuzuordnen sein.
Inhaltliche Kriterien:
- Bildungs- und öffentlichkeitswirksame Projekte zu weltkirchlichen und entwicklungsbezogenen Themen in Deutschland
- Partnerbegegnungen und pastorale Initiativen zur Zusammenarbeit mit den Ortskirchen des Südens sowie Mittel- und Osteuropas
- Vernetzung lokaler Aktivitäten von weltkirchlich und entwicklungspolitisch aktiven Gruppen
- Programme zum Austausch exemplarischer Erfahrungen sowie entsprechende Beratungsangebote und Schulungen
- Multiplikator/innen-Schulungen
Arten der Vorhaben können sein
- Seminare, Tagungen, Veranstaltungsreihen
- Aktionen, Kampagnen
- Ausstellungen
- Arbeitshilfen, Medien, Bildungsmaterial
- Vernetzung lokaler Aktivitäten
- Partnerbegegnungen in Deutschland
- Langzeitaufenthalte von Jugendlichen aus Afrika, Asien, Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa, Ozeanien
- Kulturveranstaltungen
- Für die Antragseinreichung das Antragsformular verwenden und vollständig ausfüllen
- Für die Antragsannahme maßgeblich ist der Eingang des unterschriebenen Originalantrages. Zusätzlich ist der Antrag sowie alle Anlagen per E-Mail als Word- oder Excel-Datei einzureichen
- Die Fördersumme kann maximal 50 % der anrechnungsfähigen Gesamtkosten betragen
- Es kann höchstens das entstandene Defizit ausgeglichen werden
- Die Termine der Vergabesitzungen und die Einreichungsfristen für Projektanträge können unter Termine eingesehen werden
Maßnahmen, die nicht gefördert werden
- Maßnahmen, die nicht in Deutschland stattfinden
- Projekte, die zum Zeitpunkt der Vergabesitzung schon begonnen oder stattgefunden haben
- Projekte, die in Trägerschaft oder Mitträgerschaft eines der Trägerwerke des Katholischen Fonds stattfinden
- Maßnahmen der Ordinariate und ihrer Einrichtungen (Einzelfallregelungen bei Diözesanräten sind möglich)
- Projekte von Tagungs- und Bildungshäusern (Akademien), die über ein eigenes Programmbudget verfügen
- Diözesanpartnerschaften
- Maßnahmen öffentlicher Stellen, z. B. Universitäten
- Vorhaben, die direkt oder indirekt mit Spendenwerbung verbunden sind
- Formen der institutionellen Förderung (Arbeitsmittel, Bau- und Renovierungs¬kosten, laufende Personalkosten, Anschaffungen, Mieten, regelmäßig erscheinende Publikationen usw.)
- Jahresprogramme
- Ausreiseprogramme von Missionaren/Missionarinnen auf Zeit
- Projekte in Zusammenarbeit mit politischen Parteien
Im Einzelfall sind Ausnahmeregelungen möglich, die vom Kuratorium entschieden werden.
Allgemeines:
- Die Höhe des gewährten Zuschusses darf 50 % der anrechenbaren Projektgesamtkosten nicht überschreiten.
- Mindestens 25 % der Projektgesamtkosten muss der Antragsteller in der Regel als Barmittel einbringen.
- Der Katholische Fonds fördert keine Personalkosten.
- Ko-Finanzierungen sind erwünscht. Diese können als Eigenleistung angesehen werden.
- Die Höchstgrenze der Förderung für ein Einzelprojekt darf 3 % des Jahreshaushalts des Fonds, also maximal 15.000,00 €, nicht überschreiten.
- Pro antragstellende Gruppe können höchstens 15.000,00 € jährlich bewilligt werden.
Details:
- Kultur-Tagesveranstaltungen werden mit maximal 1.000,00 € gefördert.
- Kulturprojekte, die einen Etat von mehr als 15.000,00 € haben, werden nicht gefördert.
- Mehrtägige Seminare/Tagungen mit Übernachtung und mindestens 25 % Teilnehmerbeitrag (Teilnehmerbeitrag wird als Eigenbeteiligung gerechnet) werden mit einer Pauschale von 20,00 € pro Teilnehmer/in und Tag gefördert.
Bitte beim Verwendungsnachweis eine Teilnehmerliste, bei Schulveranstaltungen die Veranstaltungsbestätigung mitschicken
(Mustervordruck unter FÖRDERMITTELBEANTRAGUNG/ABRECHNUNG). - Tagesveranstaltungen mit mindestens 25 % Teilnehmerbeitrag (wird als Eigenbeteiligung gerechnet) werden mit einer Pauschale von 10,00 € pro Teilnehmer/in gefördert.
Bitte beim Verwendungsnachweis eine Teilnehmerliste, bei Schulveranstaltungen die Veranstaltungsbestätigung mitschicken
(Mustervordruck unter FÖRDERMITTELBEANTRAGUNG/ABRECHNUNG). - Partnerbegegnungen die in Deutschland stattfinden und Langzeitaufenthalte in Deutschland werden mit höchstens 50 % der Reisekosten gefördert. Es gilt eine Beschränkung auf acht Personen bei eingeladenen Partnern aus Afrika, Asien, Ozeanien und Lateinamerika; diese Beschränkung gilt nicht für Partner aus Mittel- und Osteuropa. Angerechnet werden können auch Flug-Kompensationskosten.
(Mustervordruck unter FÖRDERMITTELBEANTRAGUNG/ABRECHNUNG). - Regelmäßig wiederkehrende Anträge zum selben Inhalt werden höchstens dreimal gefördert.
- Projekte, die bereits Kirchensteuermittel des Verbandes der Diözesen Deutschlands oder eines Trägerwerkes erhalten, werden nicht gefördert.
- Bildungshäuser in diözesaner Trägerschaft werden nicht gefördert.
- Maßnahmen mit einem Etat von mehr als 150.000,00 € werden nicht gefördert.
- NGOs mit einem Etat von über 1 Million € werden nicht gefördert.
Informationen zu Anträgen an Brot für die Welt – Inlandsförderung erhalten Sie unter Brot für die Welt / Inland.
Hier finden Sie viele Infomationen zur Geberabstimmung und den weiteren Fördermittelgebern!